
Die neue, ab dem 25.01.2021 gültige Coronaschutzverordnung verlängert die bekannten Einschränkungen für den organisierten Sport. Das bedeutet, dass weiterhin auch der Individualsport auf öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen verboten ist. Kommunale und vereinseigene Sportanlagen bleiben geschlossen. Der Landessportbund NRW empfiehlt, in allen Sportvereinen den Sportbetrieb wo möglich zu unterlassen, um zur Kontaktminimierung beizutragen.