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Neue Coronaschutzverordnung: Lockerungen für den Sport

5. Juni 2021

Vor dem Hintergrund der weiter sinkenden Inzidenzzahlen wurde eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) erlassen, welche bereits am 05.06.2021 in Kraft tritt. Darin sind viele Verbesserungen für den Sport aufgegriffen worden. Sie beinhaltet in Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen unter 100 ein dreistufiges Öffnungsmodell (Stufe 1: Inzidenz ≤ 35, Stufe 2: 50–35,1, Stufe 3: 100–50,1).

Weiterlesen: Landessportbund Nordrhein-Westf. e.V. »

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